Verfassungsgerichtshof U1441/10 ua

U1441/10 uaVerfassungsgericht13.12.2010

Regest

Asylrecht, Behördenzuständigkeit

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof U1441/10 ua

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 13.12.2010

Spruch

Die Beschwerdeführer sind durch die angefochtenen Entscheidungen im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht, nicht der Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung unterworfen zu werden, gemäß Art3 EMRK verletzt worden.

Die Entscheidungen werden aufgehoben.

Der Bund (Bundeskanzler) ist schuldig, den Beschwerdeführern zuhanden ihres Rechtsvertreters die mit € 2.640,- bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu bezahlen.

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