Verfassungsgerichtshof B1347/09

B1347/09Verfassungsgericht08.12.2010

Regest

Grundverkehrsrecht, Behördenzuständigkeit, Bescheiderlassung (Zeitpunkt maßgeblich für Rechtslage), Kollegialbehörde

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B1347/09

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 08.12.2010

Spruch

Die Beschwerdeführer sind durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Das Land Tirol ist schuldig, den Beschwerdeführern zuhanden ihrer Rechtsvertreter die mit € 2.620,-- bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu bezahlen.

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