Verfassungsgerichtshof B1413/09 ua

B1413/09 uaVerfassungsgericht02.12.2010

Regest

VfGH / Kosten

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B1413/09 ua

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 02.12.2010

Spruch

Der Bund (Bundesministerin für Inneres) ist schuldig, den Beschwerdeführern zu Handen ihrer Rechtsvertreter die mit € 660,-- bestimmten weiteren Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu bezahlen.

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