Verfassungsgerichtshof U1860/10

U1860/10Verfassungsgericht30.11.2010

Regest

Asylrecht, Fremdenrecht, Ausweisung, Bescheidbegründung, Rechtsstaatsprinzip, Privat- und Familienleben

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof U1860/10

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 30.11.2010

Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch die angefochtene Entscheidung in dem durch das Bundesverfassungsgesetz zur Durchführung des Internationalen Übereinkommens über die Beseitigung aller Formen rassischer Diskriminierung, BGBl. Nr. 390/1973, verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichbehandlung von Fremden untereinander verletzt worden.

Die Entscheidung wird aufgehoben.

Der Bund (Bundeskanzler) ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seines Rechtsvertreters die mit € 2.400,-- bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu bezahlen.

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