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V88/10 ua•Verfassungsgerichtshof V88/10 ua
V88/10 uaVerfassungsgericht29.11.2010
Dienstrecht, Disziplinarrecht, Verordnung, Kundmachung, VfGH / Verwerfungsumfang, Geltungsbereich (zeitlicher) einer Verordnung
Die Verordnung "Zusammensetzung der Senate und Geschäftsverteilung, gültig für das Jahr 2007 ab 1. März 2007" der Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Inneres war gesetzwidrig.
Die Bundesministerin für Inneres ist zur unverzüglichen Kundmachung dieses Ausspruches im Bundesgesetzblatt II verpflichtet.
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