Verfassungsgerichtshof B2023/08

B2023/08Verfassungsgericht08.10.2010

Regest

VfGH / Anlassfall

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B2023/08

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 08.10.2010

Spruch

Die Beschwerdeführer sind durch den angefochtenen Bescheid wegen Anwendung gesetzwidriger Verordnungen in ihren Rechten verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Das Land Niederösterreich ist schuldig, den Beschwerdeführern zuhanden ihres Rechtsvertreters die mit € 2.860,- bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu bezahlen.

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