Verfassungsgerichtshof B950/10 ua

B950/10 uaVerfassungsgericht07.10.2010

Regest

Fremdenrecht, Ausweisung, Asylrecht, Privat- und Familienleben

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B950/10 ua

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 07.10.2010

Spruch

Die Beschwerdeführer sind durch die angefochtenen Bescheide im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens gemäß Art8 EMRK verletzt worden.

Die Bescheide werden aufgehoben.

Der Bund (Bundesministerin für Inneres) ist schuldig, den Beschwerdeführern zuhanden ihres Rechtsvertreters die mit € 4.100,-

bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu bezahlen.

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