Verfassungsgerichtshof A15/09

A15/09Verfassungsgericht06.10.2010

Regest

VfGH / Klagen, Kommunalsteuer, Finanzverfahren, Zivilrecht, Bereicherung, Analogie, VfGH / Kosten

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof A15/09

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 06.10.2010

Spruch

Die Klage wird abgewiesen.

Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei die mit € 1.583,04 bestimmten Kosten des Verfahrens binnen 14 Tagen zu Handen ihres Rechtsvertreters bei sonstiger Exekution zu bezahlen.

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