Verfassungsgerichtshof B298/10

B298/10Verfassungsgericht06.10.2010

Regest

Grundsteuer, Einheitsbewertung, Bewertung, Grundvermögen

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B298/10

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 06.10.2010

Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in seinen Rechten verletzt worden.

Die Beschwerde wird abgewiesen.

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