Verfassungsgerichtshof B683/09 ua

B683/09 uaVerfassungsgericht02.10.2010

Regest

VfGH / Anlassfall

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B683/09 ua

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 02.10.2010

Spruch

Die Beschwerdeführer sind durch die angefochtenen Bescheide wegen Anwendung eines verfassungswidrigen Gesetzes in ihren Rechten verletzt worden.

Die Bescheide werden aufgehoben.

Das Land Tirol ist schuldig, den Beschwerdeführern zuhanden ihres Rechtsvertreters die mit € 2.760,-- bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu bezahlen.

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