Verfassungsgerichtshof U3200/09

U3200/09Verfassungsgericht27.09.2010

Regest

VfGH / Kosten, VfGH / Verfahrenshilfe

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof U3200/09

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 27.09.2010

Spruch

Dem Vertreter zur Verfahrenshilfe wird der Ersatz von Barauslagen in der Höhe von € 17,92 zugesprochen.

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