Verfassungsgerichtshof B462/10

B462/10Verfassungsgericht27.09.2010

Regest

Verwaltungsverfahren, Abänderung und Behebung von amtswegen, VfGH / Gegenstandslosigkeit, VfGH / Klaglosstellung, VfGH / Kosten

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B462/10

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 27.09.2010

Spruch

I. Das Verfahren wird eingestellt.

II. Der Bund (Bundesministerin für Inneres) ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seines Rechtsvertreters die mit € 2.400,-

bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Kostenmehrbegehren wird abgewiesen.

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