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B1581/09•Verfassungsgerichtshof B1581/09
B1581/09Verfassungsgericht25.09.2010
VfGH / Anlassfall, Religionsgesellschaften, Religionsfreiheit, VfGH / Kosten, VfGH / Anlassverfahren
Die beschwerdeführende Bekenntnisgemeinschaft ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in ihren Rechten verletzt worden.
Die Beschwerde wird abgewiesen.
Der Bund (Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur) ist schuldig, der beschwerdeführenden Bekenntnisgemeinschaft zuhanden ihres Rechtsvertreters die mit € 2.620,-- bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu bezahlen.
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