Verfassungsgerichtshof B193/10

B193/10Verfassungsgericht25.09.2010

Regest

Landwirtschaftsrecht, Auslegung verfassungskonforme

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B193/10

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 25.09.2010

Spruch

Die Beschwerdeführerin ist durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Unversehrtheit des Eigentums verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Das Land Steiermark ist schuldig, der Beschwerdeführerin zuhanden ihres Rechtsvertreters die mit € 2.620,-- bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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