Verfassungsgerichtshof B1413/09 ua

B1413/09 uaVerfassungsgericht24.09.2010

Regest

Fremdenrecht, Aufenthaltsrecht, Privat- und Familienleben, Auslegung verfassungskonforme

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B1413/09 ua

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 24.09.2010

Spruch

Die Beschwerdeführer sind durch die angefochtenen Bescheide im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens gemäß Art8 EMRK verletzt worden.

Die Bescheide werden aufgehoben.

Der Bund (Bundesministerin für Inneres) ist schuldig, den Beschwerdeführern zu Handen ihrer Rechtsvertreter die mit € 2.620,-

bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstigem Zwang zu ersetzen.

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