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B1413/09 ua•Verfassungsgerichtshof B1413/09 ua
B1413/09 uaVerfassungsgericht24.09.2010
Fremdenrecht, Aufenthaltsrecht, Privat- und Familienleben, Auslegung verfassungskonforme
Die Beschwerdeführer sind durch die angefochtenen Bescheide im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens gemäß Art8 EMRK verletzt worden.
Die Bescheide werden aufgehoben.
Der Bund (Bundesministerin für Inneres) ist schuldig, den Beschwerdeführern zu Handen ihrer Rechtsvertreter die mit € 2.620,-
bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstigem Zwang zu ersetzen.
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