Verfassungsgerichtshof B239/09 ua

B239/09 uaVerfassungsgericht21.09.2010

Regest

Jagdrecht, Wildschaden, Kompetenz Bund - Länder Jagdwesen, Kompetenz Bund - Länder Forstrecht, Adhäsionskompetenz, Zivilrecht, Schadenersatz, Ausnahmeregelung - Regel, Kollegialbehörde, Behördenzusammensetzung, Verwaltungsverfahren

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B239/09 ua

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 21.09.2010

Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch die angefochtenen Bescheide weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in seinen Rechten verletzt worden.

Die Beschwerden werden abgewiesen.

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