Verfassungsgerichtshof B1470/09

B1470/09Verfassungsgericht21.09.2010

Regest

Flurverfassung, Bodenreform, Auslegung verfassungskonforme, Ermessen

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B1470/09

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 21.09.2010

Spruch

Die Beschwerdeführer sind durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Unversehrtheit des Eigentums verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Das Land Niederösterreich ist schuldig, den Beschwerdeführern zuhanden ihres Rechtsvertreters die mit € 2.860,-- bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.