Verfassungsgerichtshof U226/10

U226/10Verfassungsgericht21.09.2010

Regest

VfGH / Wiederaufnahme, VfGH / Verfahrenshilfe, Asylgerichtshof, Asylrecht, VfGH / Prüfungsgegenstand

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof U226/10

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 21.09.2010

Spruch

I. Das mit Beschluss des Verfassungsgerichtshofes vom 3. September 2009 abgeschlossene Beschwerdeverfahren wird wieder aufgenommen.

II. Der Beschluss des Verfassungsgerichtshofes vom 3. September 2009, U2130/09-5, wird aufgehoben.

III. Der Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe wird abgewiesen.

IV. Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

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