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U226/10•Verfassungsgerichtshof U226/10
U226/10Verfassungsgericht21.09.2010
VfGH / Wiederaufnahme, VfGH / Verfahrenshilfe, Asylgerichtshof, Asylrecht, VfGH / Prüfungsgegenstand
I. Das mit Beschluss des Verfassungsgerichtshofes vom 3. September 2009 abgeschlossene Beschwerdeverfahren wird wieder aufgenommen.
II. Der Beschluss des Verfassungsgerichtshofes vom 3. September 2009, U2130/09-5, wird aufgehoben.
III. Der Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe wird abgewiesen.
IV. Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
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