Verfassungsgerichtshof U309/10 ua

U309/10 uaVerfassungsgericht21.09.2010

Regest

Asylrecht, Asylgerichtshof, Behördenzusammensetzung, Verhandlung mündliche

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof U309/10 ua

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 21.09.2010

Spruch

Die Beschwerdeführer sind durch die angefochtenen Entscheidungen in dem durch das BVG BGBl. Nr. 390/1973 verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichbehandlung von Fremden untereinander verletzt worden.

Die Entscheidungen werden aufgehoben.

Der Bund (Bundeskanzler) ist schuldig, den Beschwerdeführern zuhanden ihres Rechtsvertreters die mit € 3.240,-- bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu bezahlen.

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