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U355/10•Verfassungsgerichtshof U355/10
U355/10Verfassungsgericht25.06.2010
Asylgerichtshof, Asylrecht, Bescheidbegründung, Ermittlungsverfahren
Die Beschwerdeführerin ist durch die angefochtene Entscheidung, insoweit damit die Zurückweisung, Zurückschiebung oder Abschiebung nach Nigeria für zulässig befunden wird, in dem durch das BVG BGBl. Nr. 390/1973 verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichbehandlung von Fremden untereinander verletzt worden.
Die Entscheidung wird insoweit aufgehoben.
Der Bund (Bundeskanzler) ist schuldig, der Beschwerdeführerin zuhanden ihres Rechtsvertreters die mit € 2.620,-- bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu bezahlen.
Im Übrigen wird die Behandlung der Beschwerde abgelehnt.
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