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B579/08•Verfassungsgerichtshof B579/08
B579/08Verfassungsgericht24.06.2010
Ortstafeln, VfGH / Anlassfall, Straßenpolizei, Straßenverkehrszeichen
Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid wegen Anwendung einer gesetzwidrigen Verordnung in seinen Rechten verletzt worden.
Der Bescheid wird im angefochtenen Umfang aufgehoben.
Das Land Kärnten ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seines Rechtsvertreters die mit € 2.340,-- bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu bezahlen.
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