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B1427/08 ua•Verfassungsgerichtshof B1427/08 ua
B1427/08 uaVerfassungsgericht18.06.2010
Dienstrecht, Vorrückungsstichtag, Homogenitätsprinzip, Ausgliederung
Die Beschwerdeführerinnen sind durch die angefochtenen Bescheide im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Gesetz verletzt worden.
Die Bescheide werden aufgehoben.
Das Land Wien ist schuldig, den Beschwerdeführerinnen zuhanden ihrer Rechtsvertreter die insgesamt mit € 4.760,-- bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu bezahlen.
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