Verfassungsgerichtshof B2075/08

B2075/08Verfassungsgericht16.06.2010

Regest

VfGH / Anlassfall

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B2075/08

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 16.06.2010

Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid wegen Anwendung eines verfassungswidrigen Gesetzes und einer gesetzwidrigen Verordnung in seinen Rechten verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Das Land Tirol ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seines Rechtsvertreters die mit € 2.620,-- bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu bezahlen.

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