Verfassungsgerichtshof B326/08

B326/08Verfassungsgericht14.06.2010

Regest

Fremdenrecht, Fremdenpolizei, Ausweisung, Privat- und Familienleben

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B326/08

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 14.06.2010

Spruch

Die Beschwerdeführerin ist durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens gemäß Art8 EMRK verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Der Bund (Bundesministerin für Inneres) ist schuldig, der Beschwerdeführerin zuhanden ihres Rechtsvertreters die mit € 2.340,-

bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu bezahlen.

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