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B1516/09•Verfassungsgerichtshof B1516/09
B1516/09Verfassungsgericht14.06.2010
Ärzte, Berufsrecht, Meinungsäußerungsfreiheit
Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Freiheit der Meinungsäußerung verletzt worden.
Der Bescheid wird aufgehoben.
Der Bund (Bundesminister für Gesundheit) ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seiner Rechtsvertreterin die mit € 2.620,-
bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu bezahlen.
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