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V118/09 ua•Verfassungsgerichtshof V118/09 ua
V118/09 uaVerfassungsgericht14.06.2010
Verwaltungsabgaben, Grundverkehrsrecht, Ausländergrunderwerb, Geltungsbereich (zeitlicher) einer Verordnung, VfGH / Verwerfungsumfang
Tarifpost 42 der Anlage zur Verordnung der Vorarlberger Landesregierung über das Ausmaß der Verwaltungsabgaben in den Angelegenheiten der Landes- und Gemeindeverwaltung und über die Art der Einhebung der Verwaltungsabgaben in den Angelegenheiten der Bundes-, Landes- und Gemeindeverwaltung bei den Behörden des Landes, der Gemeinden und Gemeindeverbände, LGBl. Nr. 13/2005, wird als gesetzwidrig aufgehoben.
Die Vorarlberger Landesregierung ist zur unverzüglichen Kundmachung dieses Ausspruches im Landesgesetzblatt verpflichtet.
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