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V7/10•Verfassungsgerichtshof V7/10
V7/10Verfassungsgericht10.06.2010
Gelegenheitsverkehr, EU-Recht Richtlinie
§2 Abs2 Z1 der Verordnung des Bundesministers für öffentliche Wirtschaft und Verkehr über den Zugang zum mit Kraftfahrzeugen betriebenen Personenbeförderungsgewerbe (Berufszugangsverordnung Kraftfahrlinien- und Gelegenheitsverkehr - BZP-VO), BGBl. Nr. 889/1994 in der Fassung BGBl. II Nr. 46/2001, wird als gesetzwidrig aufgehoben.
Die Aufhebung tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2010 in Kraft.
Die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie ist zur unverzüglichen Kundmachung dieser Aussprüche im Bundesgesetzblatt II verpflichtet.
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