Verfassungsgerichtshof B54/09

B54/09Verfassungsgericht08.06.2010

Regest

Dienstrecht, Disziplinarrecht, Behördenzuständigkeit, Verordnung, Kundmachung, RechtsV

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B54/09

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 08.06.2010

Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid in seinem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Der Bund (Bundeskanzler) ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seines Rechtsvertreters die mit € 2.620,-- bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu bezahlen.

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