Verfassungsgerichtshof B501/10

B501/10Verfassungsgericht08.06.2010

Regest

Lehrer, Landeslehrer, Parteistellung Dienstrecht, Dienstrechtsverfahren, Besetzungsvorschlag

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B501/10

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 08.06.2010

Spruch

Die Beschwerdeführerin ist durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Das Land Niederösterreich (Niederösterreichische Landesregierung) ist schuldig, der Beschwerdeführerin zuhanden ihres Rechtsvertreters die mit € 2.620,-- bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu bezahlen.

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