Verfassungsgerichtshof V8/10

V8/10Verfassungsgericht08.06.2010

Regest

Fremdenverkehr, Abgaben, Wohnsitz Zweit-

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof V8/10

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 08.06.2010

Spruch

§7 Abs2 der Verordnung des Gemeinderates der Marktgemeinde Rennweg am Katschberg vom 31. März 2006, Z920-0/2006, kundgemacht durch Anschlag an der Amtstafel vom 31. März 2006 bis 14. April 2006, wird als gesetzwidrig aufgehoben.

Die Aufhebung tritt mit Ablauf des 30. September 2010 in Kraft.

Die Kärntner Landesregierung ist zur unverzüglichen Kundmachung dieser Aussprüche im Landesgesetzblatt verpflichtet.

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