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V11/10•Verfassungsgerichtshof V11/10
V11/10Verfassungsgericht08.06.2010
Fremdenverkehr, Abgaben, Wohnsitz Zweit-
§7 Abs2 der Verordnung des Gemeinderates der Marktgemeinde Paternion vom 21. März 2006, Z941/2006/Eb/E, kundgemacht durch Anschlag an der Amtstafel vom 23. März 2006 bis 7. April 2006, wird als gesetzwidrig aufgehoben.
Die Aufhebung tritt mit Ablauf des 30. September 2010 in Kraft.
Die Kärntner Landesregierung ist zur unverzüglichen Kundmachung dieser Aussprüche im Landesgesetzblatt verpflichtet.
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