Verfassungsgerichtshof V12/10

V12/10Verfassungsgericht08.06.2010

Regest

Fremdenverkehr, Abgaben, Wohnsitz Zweit-

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof V12/10

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 08.06.2010

Spruch

§7 Abs2 der Verordnung des Gemeinderates der Gemeinde Gnesau vom 19. Dezember 2005, Z920-10/2005, kundgemacht durch Anschlag an der Amtstafel vom 30. Dezember 2005 bis 16. Jänner 2006, wird als gesetzwidrig aufgehoben.

Die Aufhebung tritt mit Ablauf des 30. September 2010 in Kraft.

Die Kärntner Landesregierung ist zur unverzüglichen Kundmachung dieser Aussprüche im Landesgesetzblatt verpflichtet.

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