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V49/10•Verfassungsgerichtshof V49/10
V49/10Verfassungsgericht08.06.2010
Dienstrecht, Disziplinarrecht, Verordnung, Kundmachung, RechtsV, VfGH / Kosten
Die Geschäftseinteilung der Disziplinarkommission beim Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz für das Kalenderjahr 2006 vom 23. Dezember 2005 war gesetzwidrig.
Der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz ist zur unverzüglichen Kundmachung dieses Ausspruches im Bundesgesetzblatt II verpflichtet.
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