Verfassungsgerichtshof A16/09

A16/09Verfassungsgericht07.06.2010

Regest

VfGH / Klagen

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof A16/09

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 07.06.2010

Spruch

Das Land Steiermark ist schuldig, dem Kläger zuhanden seines Rechtsvertreters 4% Zinsen aus € 65,00 vom 7. August 2009 bis 13. November 2009 sowie die Verfahrenskosten von € 118,08 (darin enthalten Umsatzsteuer von € 19,68) binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu bezahlen.

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