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U667/09 ua•Verfassungsgerichtshof U667/09 ua
U667/09 uaVerfassungsgericht27.04.2010
Asylrecht, Fremdenrecht, Ausweisung, Privat- und Familienleben, Bescheid Trennbarkeit
Die Beschwerdeführerin ist durch die angefochtene Entscheidung im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens gemäß Art8 EMRK verletzt worden.
Die Entscheidung wird aufgehoben.
Der Bund (Bundeskanzler) ist schuldig, der Beschwerdeführerin zuhanden ihres Rechtsvertreters die mit € 2.400,-
bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu bezahlen.
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