Verfassungsgerichtshof A24/07

A24/07Verfassungsgericht26.04.2010

Regest

Krankenanstalten, Krankenanstaltenfinanzierung, VfGH / Klagen, VfGH / Anlassfall, VfGH / Anlassverfahren, Verjährung, VfGH / Kosten

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof A24/07

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 26.04.2010

Spruch

Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei die Beträge von EUR 48.087.377,19 samt 4 % Zinsen vom 5. November bis 27. November 2009 aus EUR 42.759.955,69 und seit 28. November 2009 aus EUR 48.087.377,19 sowie die mit EUR 137.688,40 bestimmten Verfahrenskosten - diese zu Handen des Klagevertreters - binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu bezahlen.

Das weitere Klagebegehren auf Zahlung von EUR 6.074.113,-- s. A., ferner das Kosten- und Zinsenmehrbegehren sowie das Begehren, es werde festgestellt,

"dass die beklagte Partei bei Ermittlung des Betriebsabganges des Hanusch-Krankenhauses nicht berechtigt ist, jenen Betriebs- und Erhaltungsaufwand nicht zugrundezulegen, der auf stationäre Leistungen der allgemeinen Gebührenklasse und auf ambulante Leistungen einschließlich Gesundenuntersuchungen an Personen entfällt, die ihren Hauptwohnsitz nicht im Bundesland Wien haben",

werden abgewiesen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.