Verfassungsgerichtshof B1474/09 ua

B1474/09 uaVerfassungsgericht26.04.2010

Regest

Fremdenrecht, Aufenthaltsrecht, VfGH / Gegenstandslosigkeit, VfGH / Klaglosstellung, VfGH / Kosten

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B1474/09 ua

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 26.04.2010

Spruch

I. Das Beschwerdeverfahren wird eingestellt.

II. Der Bund (Bundesministerin für Inneres) ist schuldig, den Beschwerdeführern zuhanden ihres Rechtsvertreters die mit € 3760,-

bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu bezahlen.

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