Verfassungsgerichtshof B42/10

B42/10Verfassungsgericht26.04.2010

Regest

Namensrecht, Transsexualität, VfGH / Gegenstandslosigkeit, VfGH / Klaglosstellung, Verwaltungsverfahren, Abänderung und Behebung von amtswegen, VfGH / Kosten

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B42/10

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 26.04.2010

Spruch

I. Das Verfahren wird eingestellt.

II. Der Bund (Bundesministerin für Inneres) ist schuldig, der beschwerdeführenden Partei zuhanden ihres Rechtsvertreters die mit € 2.620,- bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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