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B828/09; G205/09; V42/09•Verfassungsgerichtshof B828/09; G205/09; V42/09
B828/09; G205/09; V42/09Verfassungsgericht08.10.2009
Post- und Fernmelderecht, Erwerbsausübungsfreiheit, Invalidation, Behördenzuständigkeit, Rechtsschutz, VfGH / Individualantrag, VfGH / Legitimation
I. Die beschwerdeführende Partei ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in ihren Rechten verletzt worden.
Die Beschwerde wird abgewiesen.
II. Der Antrag,
"a. im 4. Satz des §4 Abs5 Postgesetz 1997, BGBl I 18/1998 idF BGBl I 2/2006, die Wortfolge: 'die kostendeckende Führung eines Postamtes dauerhaft ausgeschlossen ist und';
als verfassungswidrig aufzuheben sowie
als gesetzwidrig aufzuheben,"
wird als unzulässig zurückgewiesen.
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