Verfassungsgerichtshof G54/09

G54/09Verfassungsgericht29.09.2009

Regest

Krankenanstalten, Krankenanstaltenfinanzierung, Grundsatz- und Ausführungsgesetzgebung, VfGH / Klagen, VfGH / Präjudizialität, VfGH / Prüfungsumfang

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof G54/09

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 29.09.2009

Spruch

I. §56 Abs3 des Wiener Krankenanstaltengesetzes 1987 (Wr. KAG), LGBl. für Wien Nr. 23/1987 in der Fassung der Z12 der Novelle LGBl. für Wien Nr. 9/1995, wird als verfassungswidrig aufgehoben.

Frühere gesetzliche Bestimmungen treten nicht wieder in Kraft.

Der Landeshauptmann von Wien ist zur unverzüglichen Kundmachung dieser Aussprüche im Landesgesetzblatt verpflichtet.

II. Kosten werden nicht zugesprochen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.