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B407/09•Verfassungsgerichtshof B407/09
B407/09Verfassungsgericht21.09.2009
Rechtsanwälte, Disziplinarrecht, Erwerbsausübungsfreiheit
Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid in seinem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Freiheit der Erwerbsbetätigung verletzt worden.
Der Bescheid wird aufgehoben.
Die Vorarlberger Rechtsanwaltskammer ist schuldig, dem Beschwerdeführer die mit € 2.620,- bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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