Verfassungsgerichtshof A9/04 ua

A9/04 uaVerfassungsgericht30.11.2004

Regest

Sozialhilfe, VfGH / Klagen, VfGH / Kosten, Zivilrecht, Bereicherung

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof A9/04 ua

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 30.11.2004

Spruch

Das Land Wien ist schuldig, dem Kläger zu Handen seines Rechtsvertreters den Betrag von EUR 513,30 samt 4 vH Zinsen seit 22. April 2004 sowie die mit insgesamt EUR 274,82 bestimmten Prozesskosten binnen vierzehn Tagen bei Exekution zu bezahlen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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