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B912/04•Verfassungsgerichtshof B912/04
B912/04Verfassungsgericht13.10.2004
Behördenzuständigkeit, Sozialversicherung, Ärzte, Verwaltungsverfahren, Entscheidungspflicht, Verfahrensanordnung, Devolution
Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid, soweit damit den Einsprüchen des Beschwerdeführers gegen die Kündigung des Einzelvertrages durch die Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft und die Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter nicht stattgegeben wird, in seinem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter verletzt worden.
Der Bescheid wird insoweit aufgehoben.
Der Bund (Bundesministerin für Gesundheit und Frauen) ist schuldig, dem Beschwerdeführer zu Handen seines Rechtsvertreters die mit EUR 2160,-- bestimmten Prozesskosten binnen vierzehn Tagen bei Exekution zu ersetzen.
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