Verfassungsgerichtshof B739/02

B739/02Verfassungsgericht06.10.2004

Regest

Grundverkehrsrecht, Behörden, Grundstück land- oder forstwirtschaftliches, Kollegialbehörde, Kompetenz Bund - Länder Verwaltungsorganisation, Landesregierung Amt der, Behördenzuständigkeit

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B739/02

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 06.10.2004

Spruch

Die Beschwerdeführer sind durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtwidrigen generellen Norm in ihren Rechten verletzt worden.

Die Beschwerde wird abgewiesen.

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