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B944/04 ua•Verfassungsgerichtshof B944/04 ua
B944/04 uaVerfassungsgericht06.10.2004
Gemeinderecht, Vorstellung, Verwaltungsverfahren, Entscheidungspflicht, Mandatsverfahren, VfGH / Instanzenzugserschöpfung, Säumnis, Devolution
I. Die Beschwerden gegen die Bescheide des Bürgermeisters der Stadtgemeinde Vöcklabruck vom 27. Juni 2002 und des Gemeinderates der Stadtgemeinde Vöcklabruck vom 19. Dezember 2003 werden zurückgewiesen.
II. Die Behandlung der Beschwerde gegen den Bescheid der Oberösterreichischen Landesregierung vom 29. Juni 2004 wird abgelehnt.
Diese Beschwerde wird dem Verwaltungsgerichtshof zur Entscheidung abgetreten.
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