Verfassungsgerichtshof B623/03 ua

B623/03 uaVerfassungsgericht05.10.2004

Regest

Behördenzuständigkeit, Energierecht, Elektrizitätswesen, EU-Recht, Gericht Zuständigkeit - Abgrenzung von Verwaltung, Determinierungsgebot, Rechtspolitik

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B623/03 ua

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 05.10.2004

Spruch

Die beschwerdeführenden Gesellschaften sind durch die angefochtenen Bescheide weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in ihren Rechten verletzt worden.

Die Beschwerden werden abgewiesen.

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