Verfassungsgerichtshof B432/03

B432/03Verfassungsgericht28.09.2004

Regest

Dienstrecht, Disziplinarrecht Verfahren, Einleitungsbeschluß, VfGH / Gegenstandslosigkeit, VfGH / Klaglosstellung, VfGH / Kosten

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B432/03

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 28.09.2004

Spruch

Das Beschwerdeverfahren wird eingestellt.

Der Bund (Bundesminister für Inneres) ist schuldig, der beschwerdeführenden Partei zu Handen ihres Rechtsvertreters die mit EUR 2.340,-- bestimmten Kosten des Verfahrens binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.