Verfassungsgerichtshof B491/03

B491/03Verfassungsgericht30.06.2004

Regest

Versammlungsrecht, VfGH / Abtretung

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B491/03

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 30.06.2004

Spruch

Die Beschwerdeführer sind durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in ihren Rechten verletzt worden.

Die Beschwerde wird abgewiesen.

Der Antrag, die Beschwerde dem Verwaltungsgerichtshof abzutreten, wird abgewiesen.

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