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B1749/02•Verfassungsgerichtshof B1749/02
B1749/02Verfassungsgericht23.06.2004
Bescheid Rechtsmittelbelehrung, Naturschutz, Landschaftsschutz, Entschädigung, VfGH / Anlaßfall, VfGH / Anlaßverfahren, VfGH / Aufhebung Wirkung, VfGH / Kosten, VfGH / Legitimation
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Das Land Burgenland ist schuldig, dem Beschwerdeführer zu Handen seines Rechtsvertreters die mit € 2.142,- bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu bezahlen.
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