Verfassungsgerichtshof V8/04

V8/04Verfassungsgericht23.06.2004

Regest

Behördenzuständigkeit, Bescheidbegründung, Dienstrecht, Bezüge, Verwendungszulage, Verordnungsbegriff, Verordnung Kundmachung, RechtsV, VerwaltungsV, VfGH / Aufhebung Wirkung, VfGH / Präjudizialität, VfGH / Prüfungsgegenstand, Zusammenwirken von Behörden

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof V8/04

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 23.06.2004

Spruch

Das "Durchführungsrundschreiben" ("generelle Zustimmungen und Richtlinien") des Bundesministers für öffentliche Leistung und Sport vom 25. September 2000, Z924.470/11-II/B/4/2000, "Besoldung der im Ausland verwendeten Beamten gemäß §21 GG 1956", wird als gesetzwidrig aufgehoben.

Die Verordnung ist nicht mehr anzuwenden.

Der Bundeskanzler ist verpflichtet, diese Aussprüche im Bundesgesetzblatt II unverzüglich kundzumachen.

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