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V8/04•Verfassungsgerichtshof V8/04
V8/04Verfassungsgericht23.06.2004
Behördenzuständigkeit, Bescheidbegründung, Dienstrecht, Bezüge, Verwendungszulage, Verordnungsbegriff, Verordnung Kundmachung, RechtsV, VerwaltungsV, VfGH / Aufhebung Wirkung, VfGH / Präjudizialität, VfGH / Prüfungsgegenstand, Zusammenwirken von Behörden
Das "Durchführungsrundschreiben" ("generelle Zustimmungen und Richtlinien") des Bundesministers für öffentliche Leistung und Sport vom 25. September 2000, Z924.470/11-II/B/4/2000, "Besoldung der im Ausland verwendeten Beamten gemäß §21 GG 1956", wird als gesetzwidrig aufgehoben.
Die Verordnung ist nicht mehr anzuwenden.
Der Bundeskanzler ist verpflichtet, diese Aussprüche im Bundesgesetzblatt II unverzüglich kundzumachen.
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